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Unversteuertes Gepäck

Verschiedene Fluggesellschaften haben unterschiedliche Regeln für die Mitnahme von Gepäck in der Kabine und im Gepäckraum. Abhängig von Ihrer Reservierung fragen Sie bitte das Personal nach Informationen zu Ihrem Freigepäck oder sehen Sie sich die Freigepäckhinweise auf Ihrem Reiseticket an. Das Freigepäck für Erwachsene und Kinder über 2 Jahre beträgt 20 kg pro Passagier, sofern die Fluggesellschaft nichts anderes zulässt. Babys unter 2 Jahren sind nicht im Gepäck enthalten, dürfen aber dennoch die notwendige Babyausrüstung mitnehmen, wie z. B. den Kinderwagen zum Tragen von Babys, Sitzerhöhungen für Babys und andere für den sicheren Transport von Babys zugelassene Ausrüstung. Wir empfehlen, Gepäck, das schwerer als 32 kg ist, nicht auszuliefern bzw. in besonderen Fällen das Personal am Flughafen über das Übergewicht des Gepäcks zu informieren.

Übergewichtiges Gepäck

Für die Beförderung von Gepäck, das die für das Gewicht des unversteuerten Gepäcks festgelegten Grenzen überschreitet, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Gebühr ist für jede Fluggesellschaft spezifisch und kann beim Check-in-Vorgang am Flughafen erfragt werden.

Handgepäck

Aus Sicherheits- und Komfortgründen ist pro Person nur ein Handgepäckstück in der Kabine erlaubt, sofern auf Ihrem Ticket nichts anderes angegeben ist. Das Handgepäck darf maximal 6 kg (Laptop 8 kg) wiegen, die Maße dürfen 55 cm x 40 cm x 20 cm nicht überschreiten. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, Gepäck nicht zuzulassen, wenn die Richtlinien überschritten werden.

Es empfiehlt sich, Wertsachen, Medikamente sowie verderbliche oder zerbrechliche Gegenstände im Handgepäck mitzuführen. Im Übrigen gelten die Hinweise zu den Haftungsbeschränkungen, die in der Bestätigung der Ticketreservierung und den Allgemeinen Nutzungsbedingungen aufgeführt sind.

Übergepäckgebühr

Das maximal zulässige Gewicht Ihres Reisegepäcks ist auf Ihrem Flugticket angegeben. Das Überschreiten dieser Grenzwerte gilt als zulässiges Freigepäck für Übergewicht. In solchen Fällen sieht die Tarifgestaltung einen Zuschlag für die Überschreitung des Freibetrags vor. Dieser zusätzliche Preis richtet sich nach der Situation des Gewichtskonzepts oder der Anzahl der Gepäckstücke sowie nach den von den verschiedenen Fluggesellschaften festgelegten Tarifen.

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Wir möchten Sie auf unsere beschränkte Haftung bei Gepäckverlust während der Reise aufmerksam machen. Obwohl wir alle Anstrengungen unternehmen, um die sichere und rechtzeitige Ankunft der Sachen unserer Kunden zu gewährleisten, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir nicht für während des Transports verlorenes oder beschädigtes Gepäck haftbar gemacht werden können.

Es ist wichtig zu beachten, dass unsere Agentur im Rahmen der Richtlinien der Fluggesellschaften und der internationalen Transportvorschriften arbeitet, die eine begrenzte Haftung für verlorenes oder beschädigtes Gepäck vorschreiben. Daher empfehlen wir Reisenden dringend, über den Abschluss einer zusätzlichen Schadensversicherung nachzudenken, um sich vor dem unglücklichen Umstand zu schützen, dass Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.

Wir empfehlen allen Passagieren, ihr Gepäck bei der Ankunft am Zielort zu überprüfen und etwaige Schäden oder Verluste unverzüglich den zuständigen Vertretern der Fluggesellschaft am Flughafen zu melden. Ansprüche wegen beschädigtem oder verlorenem Gepäck sollten direkt bei der Fluggesellschaft gemäß deren spezifischen Richtlinien und Verfahren geltend gemacht werden